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Service.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie können Änderungen eingereicht werden?

Per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Fax (0911 531 3577) oder Post (NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.V., Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg).

Kann die Versorgung während des laufenden Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

Nein, eine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung der Versorgung. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Was ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse?

Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage und bedient sich dabei der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e.V. (NVK) als Versorgungsträger. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch jedoch nur gegenüber seinem Arbeitgeber (§ 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG).

Die NVK schließt zur Sicherung der Versorgungszusage bei der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG eine Rückdeckungsversicherung ab. Versicherungsnehmer dieser Rückdeckungsversicherung ist die NVK, versicherte Person ist der Arbeitnehmer.