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Herzlich willkommen.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Dienstag, den 08.07.2025 ab 15 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 14 Uhr statt.

Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten und die zur Anmeldung notwendigen Formulare finden Sie in unserem passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bitte registrieren Sie sich für den Zugang zum Mitgliederbereich auf unserer Homepage.

Haben Sie Fragen zur Registrierung? Sie erreichen uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911 531-65710. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Aktuelles

01. Mai 2025: Beiratssitzung und Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Dienstag, den 08.07.2025 ab 15 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 14 Uhr statt.

Zum 01.06.2025 finden Sie die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie für die Beiratssitzung mit allen maßgeblichen Informationen (u. a. zu den Tagesordnungspunkten) sowie die Anmeldung zur Teilnahme auf dieser Website.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

01. Januar 2025: Änderung zur Fünftelregelung nach § 34 EStG bei einer Kapitalleistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab Januar 2025 liegt die Verantwortung für die Erstattung des Steuervorteils bei der Fünftelregelung nach § 34 EStG bei einer Kapitalleistung (Altersleistung, Hinterbliebenenleistung) nicht mehr bei den Arbeitgebern bzw. Zahlstellen, sondern wird von den Finanzämtern übernommen. Arbeitnehmer müssen den steuerlichen Vorteil ab sofort selbstständig in ihrer Steuererklärung angeben, wenn sie ihn weiterhin nutzen möchten. Diese Änderung tritt gemäß dem Wachstumschancengesetz erstmals für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2025 in Kraft.

Das bedeutet, dass für Kapitalauszahlungen aus der NVK nicht wie bisher, automatisch die Fünftelregelung nach § 34 EStG angewandt wird.

Jedoch geben wir auch weiterhin auf der ELSTER-Bescheinigung an, wenn es sich um eine Auszahlung handelt, für die die Fünftelregelung anwendbar ist.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

01. Juni 2024: Einladung zur Beiratssitzung und Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Dienstag, den 02.07.2024 ab 15 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 14 Uhr statt.

Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten und die zur Anmeldung notwendigen Formulare finden Sie in unserem passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bitte registrieren Sie sich für den Zugang zum Mitgliederbereich auf unserer Homepage.

Haben Sie Fragen zur Registrierung? Sie erreichen uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911 531-65710. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Zahlen und Fakten

Die NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. (NVK) ist eine kongruent rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskasse. Die vor 30 Jahren gegründete NVK hat sich zu einer der größten betrieblichen Versorgungseinrichtungen Deutschlands entwickelt.
1991

Vereinsgründung

64072

Versorgungsberechtigte

20941

Mitglieder

Stand: 31.12.2023

Beirat

  • Horst Bub (Vorsitzender)
  • Dagmar Hahn (Stellvertretende Vorsitzende)

Vorstand

  • Dominik Stadelbauer
  • Detlef Lautenschlager
  • Ingo Mittermüller
  • Melinda Stahl