News-Archiv.
Beiratssitzung und Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Mittwoch 01.07.2020 ab 11 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 10 Uhr statt.
Zum 01.06.2020 finden Sie die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie für die Beiratssitzung mit allen maßgeblichen Informationen (u. a. zu den Tagesordnungspunkten) sowie die Anmeldung zur Teilnahme auf dieser Website.
Es ist derzeit vorgesehen, beide Veranstaltungen unter strikter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie in Nürnberg durchzuführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der konkreten Durchführung ggf. noch Änderungen ergeben können. Wir werden Sie in diesem Fall an dieser Stelle informieren.
Vorsorglich möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen:
Falls Sie angesichts der aktuellen Situation von einer persönlichen Sitzungsteilnahme absehen möchten, steht Ihnen satzungsgemäß die Möglichkeit zur Verfügung, sich durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten zu lassen. Weitere Informationen werden wir Ihnen hierfür zum 01.06.2020 zur Verfügung stellen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen alles Gute.
Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.
Einladung zur Beiratssitzung und Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unseren News vom 26.04.2019 haben wir Sie bereits über die Beiratssitzung und die Mitgliederversammlung informiert.
Die Einladung und das Anmeldeformular finden Sie in unserem Mitgliederbereich.
Beides ist mit einem Passwort geschützt. Dieses wurde Ihnen mit unserem Schreiben vom 30.04.2019 mitgeteilt.
Ihnen liegt das Schreiben nicht mehr vor? Gerne können Sie uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911 531 65710 erreichen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Pressemitteilung xbAV
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Information die Pressemitteilung der xbAV zu unserer gemeinsamen Kooperation.
Beiratssitzung und Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die diesjährige Mitgliederversammlung und Beiratssitzung findet am Dienstag 02.07.2019 ab 10.00 Uhr in Nürnberg statt.
Weitere Informationen – u.a. zu den Tagesordnungspunkten und die Anmeldung zur Teilnahme – werden ab 01.06 2019 bekannt gegeben.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Begünstigungsregelung
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Welche Regelungen müssen für die Begünstigung eines nicht ehelichen Lebensgefährten* im Todesfall getroffen werden?“
* Für die bessere Lesbarkeit wird die Bezeichnung „Lebensgefährte“ im Folgenden für alle Geschlechter gleichermaßen verwendet.
Für die steuerliche Anerkennung eines Lebensgefährten als Hinterbliebener in der betrieblichen Altersversorgung gibt die Finanzverwaltung bestimmte Anforderungen vor (BMF-Schreiben vom 25. 7. 2002 – IV A 6 – S 2176 – 2802 sowie vom 6. Dezember 2017 IV C 5 – S 2333/17/10002).
Die steuerlichen Anforderungen werden durch die Satzung und den Leistungsplan der NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.V. umgesetzt.
Voraussetzung für eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten eines nicht ehelichen Lebensgefährten ist demnach in der Regel, dass
- der Versorgungsberechtigte dem Trägerunternehmen dessen Namen und Geburtsdatum in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mitteilt,
- ein gemeinsamer Wohnsitz und eine gemeinsame Haushaltsführung oder eine zivilrechtliche Unterhaltspflicht des Versorgungsberechtigten gegenüber dem Lebensgefährten besteht und der Versorgungsberechtigte dem Trägerunternehmen, d. h. seinem (ehemaligen) Arbeitgeber unverzüglich in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mitteilt, sobald sich an diesen Voraussetzungen etwas ändert.
BREXIT
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des BREXIT ergeben sich für Unternehmen, die im Inland als Limited (Ltd.) firmieren und ihren Verwaltungssitz im Inland haben, vielfältige Änderungen. Unter anderem kann davon auch die betriebliche Altersversorgung betroffen sein. Hierbei kann es dazu kommen, dass bestehende Versorgungszusagen z. B. aufgrund von Konfusion erlöschen.
Auch die Bundesregierung hat diesen Handlungsbedarf erkannt und u. a. einen Regierungsentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt.
Sollten Sie im speziellen vom BREXIT betroffen sein, wenden Sie sich bitte hierzu vertrauensvoll z. B. an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.